Nachfolgende Nutzungs- und Auftragsbedingungen werden zwischen dem Nutzer und dem Anbieter dieses Angebotes geschlossen. Des Weiteren gelten folgende Bestimmungen am Veranstaltungstag im Stadion. Dieses Impressum gilt zudem auch für unseren Auftritt auf Facebook (https://www.facebook.com/eventsimstadion) und Instagram (https://www.instagram.com/events_im_stadion)
Angaben gemäß § 5 TMG
S-GET Event & Service GmbH
Sachsenallee 28
01723 Wilsdruff OT Kesselsdorf
Handelsregister: HRB 35028
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Vertreten durch:
Antje Günzel
Kontakt
Telefon: +49 (0) 35204-793030
Telefax: +49 (0) 35204-793029
E-Mail:
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE303657855
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Antje Günzel
Sachsenallee 28
01723 Wilsdurf
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Urheberrecht
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Quelle: https://www.e-recht24.de
Veranstalterin des „Stadionsommers" ist die
S-GET Event & Service GmbH (nachfolgend Veranstalterin)
Sachsenallee 28, 01723 Wilsdruff OT Kesselsdorf
vertreten durch Antje Günzel
1. Erwerb von Tickets
Tickets können nur bei der etix.com event GmbH & Co. KG (www.etix.com) erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets über etix.com und den autorisierten Vorverkaufsstellen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der etix.com event GmbH & Co. KG (http://hallo.etix.com/agb-datenschutz-faq/).
Durch den Kauf von Eintrittskarten bzw. anderer damit zusammenhängender Leistungen, kommt ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Vertragspartner (Kunden) und der Veranstalterin (S-GET Event & Service GmbH) zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstalterin, Hausordnung des Rudolf-Harbig Stadion Dresden sind Bestandteil des Vertrages. Ablauf und Inhalt der Veranstaltungen liegen in alleiniger Verantwortung der Veranstalterin. Für die Gewährleistung des Stattfindens der Veranstaltung ist die Veranstalterin verantwortlich.
Über die Internetseite erfolgt das verbindliche Angebot zum Vertragsschluss seitens des Kunden durch die korrekte Eingabe und Absendung aller notwendigen Daten zur Kauf- und Zahlungsabwicklung und zum Versand der Karten. Der Vertrag wird erst nach Prüfung auf Verfügbarkeit der Eintrittskarten und Bestätigung der Veranstalterin an den Kunden wirksam.
2. Haftung der Veranstalterin
Die vertragliche und gesetzliche Haftung der Veranstalterin für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die die Veranstalterin vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit der Veranstalterin für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Veranstalterin. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Veranstalterin – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die Veranstalterin bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung der Veranstalterin für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Veranstalterin für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
3. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes
Vor dem erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes werden die Eintrittskarten komplett entwertet. Das Verlassen des Veranstaltungsortes während der Veranstaltung ist nicht möglich. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.
4. Sicherheitskontrollen
Bei Einlass sowohl auf das Veranstaltungsgelände findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern, sofern der Besucher nicht erlaubte Gegenstände (siehe hierzu Hausordnung) bei sich führt.
5. Bild- und Tonaufzeichnungen auf dem Veranstaltungsgelände
Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte sind ebenfalls untersagt. Die Veranstalterin kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die nicht zugelassenen Geräte zurück zu lassen oder gebührenpflichtig zu deponieren (wobei keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin wegen eines möglichen Verlustes des betreffenden Gerätes bestehen, sofern der Veranstalterin nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.).
6. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und ist im Anschluss auf einem Online-Portal abrufbar. Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die von der Veranstalterin, deren Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließender Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bild-Ton-Trägern sowie der digitalen Verbreitung bspw. über das Internet) ein.
7. Ausschluss von Besuchern
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z. B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet, ist die Veranstalterin berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
8. Hör- und Gesundheitsschäden
Die Veranstalterin haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihr und ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe des Besuchers zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten.
9. Umgang mit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d. h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit, und die Veranstalterin ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte erfolgt kein Ersatz.
Aus Gründen der Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und eine damit verbundene Rufbeeinträchtigung der Veranstalterin, liegt es im Interesse der Veranstalterin, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Eintrittskarten ausschließlich zum privaten Gebrauch zu erwerben und zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es insbesondere untersagt:
a) Eintrittskarten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Veranstalterin gewerblich und/oder kommerziell weiterzugeben und/oder zu veräußern,
b) Eintrittskarten im Rahmen von der Veranstalterin nicht autorisierten Internetauktionen zum Verkauf anzubieten,
c) Eintrittskarten an Dritte zu verkaufen, um Gewinn zu erzielen,
d) Eintrittskarten zu Zwecken der eigenen Werbung, der Vermarktung, oder Gewinnerzielung bzw. Teil eines von der Veranstalterin nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern.
e) Ein Verkauf von Eintrittskarten vor dem Veranstaltungsort ist ausnahmslos untersagt.
f) Bei Zuwiderhandlung muss der Kunde/Verkäufer der Karten mit rechtlichen Maßnahmen der Veranstalterin rechnen.
10. Anreise der Besucher/Parken
Der Besucher ist für seine Anreise zur Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein KFZ auf eigene Gefahr. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt; Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten Parkflächen oder Parkplätzen abgestellt werden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist auch insoweit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Parkplatzes. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
11. Witterungseinflüsse
Die Veranstaltungen findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Die Veranstalterin behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher die Veranstaltungen jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.
12. Aushänge / Anweisungen
Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort und die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage des Veranstalters www.event-stadion.de.
13. Rückgabe von Eintrittskarten, Rückerstattung des Kaufpreises
a) Eine Rückgabe von bereits gekauften und versandten Eintrittskarten ist ausschließlich bei einer Absage oder Terminverschiebung der Veranstaltung möglich. Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die auch Konzerte umfasst, keine Anwendung findet. Somit ist ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Kauf ist nur bis zur Bearbeitung der Bestellung bei der Veranstalterin möglich.
b) Bei Ausfall von Veranstaltungen oder Programmänderungen die die Veranstalterin zu vertreten hat – das heißt Änderung des Hauptprogrammteils, (nicht „Special Guest“ oder Vorprogramm) kann der zu viel entrichtete Kartenpreis an den Kunden ausgezahlt werden. Dies gilt nur für die direkt bei der Veranstalterin erworbenen Eintrittskarten. Bearbeitungsgebühren und Versandkosten werden nicht erstattet.
c) Bei Terminverschiebung (Veranstaltungstag, nicht Veranstaltungszeit) einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, sofern nicht von der Veranstalterin weitere Änderungen vorgenommen werden. Kann ein Kunde den neuen Termin nicht wahrnehmen, müssen die Eintrittskarten innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Terminänderung bei der Veranstalterin vorliegen, da seitens der Veranstalterin die Stornierung nur in diesem Zeitraum gewährleistet wird. Bearbeitungsgebühren und Versandkosten werden nicht erstattet.
d) Eine aus organisatorischen Gründen notwendige Verlegung eines Veranstaltungsortes innerhalb einer Stadt schließt den Umtausch sowie die Rückgabe von Eintrittskarten aus.
e) Änderungen der Einlass- und Anfangszeiten, Programmänderungen sowie Absagen oder Konzertverschiebungen sind kurzfristig möglich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich rechtzeitig vor Beginn seiner Veranstaltung über etwaige Änderungen zu informieren.
f) Sollte aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitsgesichtspunkten, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung ganz oder teilweise nicht möglich sein, werden die anlässlich der Veranstaltung gekauften Karten gegen Rückgabe erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche und eine weitergehende Haftung der Veranstalterin sind in den genannten Fällen ausgeschlossen. Bearbeitungsgebühren und Versandkosten werden nicht erstattet.
14. Bezahlung, Versand und Online-Versand
a) Bei einer Online-Bestellung oder einer telefonischen Bestellung erfolgt die Bezahlung vorab. Es stehen ausschließlich Online-Tickets bzw. Abendkassentickets zur Verfügung. Fragen zu Ihrer Bestellung richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Reservierungsnummer an: .
b) Für Bezahlungen via PayPal und anderen Zahlungssystemen gelten die AGB`s des Systemanbieters. Etwaige anfallende Gebühren werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
c) Kommt es aufgrund von in der Sphäre des Vertragspartners liegenden Umständen bei der Bezahlung zu Schwierigkeiten (bspw. Rückbuchungen oder Zahlungswidersprüchen), trägt er sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren.
d) Die Eintrittskarten bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Veranstalterin.
Zum sorgsamen Schutz Ihrer Privatsphäre und zur umfassenden Vertraulichkeit im Umgang mit Ihren Daten einige Hinweise:
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortliche Stelle ist die S-GET Event & Service GmbH, 01723 Kesselsdorf (Kontaktdaten im Impressum).
2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Vorrangig werden personenbezogene Daten verarbeitet, die im Rahmen der Kontaktaufnahme bzw. der Geschäftsbeziehung direkt bei Ihnen erhoben werden. Zudem werden personenbezogene Daten verarbeitet, die – soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist – von Kunden, Unternehmen oder von sonstigen Dritten zulässigerweise übermittelt wurden. Weiterhin werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. öffentlichen Verzeichnissen und Registern, Presse, Medien) stammen, im Rahmen des rechtlich zulässigen verarbeitet. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschrift). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten, Daten aus der Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Ansprechpartner und gesetzliche Vertreter von Kunden, Umsatzdaten, Handels- und Geschäftsbriefe, Gutachten etc.), Werbe- und Vertriebsdaten, Vertrags- und Dokumentationsdaten, Zahlungsverkehrsdaten (Kontonummer, Bankverbindung), Kommunikationsdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?
Die personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf folgenden rechtlichen Grundlagen bzw. zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a) Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Erbringung von Dienstleistungen, zur Durchführung von Aufträgen im Rahmen des Interimsmanagements sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Veranstaltungsbetriebes erforderlichen Tätigkeiten.
Die Zwecke der Datenverarbeitung dienen in erster Linie zur Durchführung von konkreten Dienstleistungen und damit zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten bzw. zur Anbahnung und Durchführung solcher Verträge.
b) Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO)
Soweit erforderlich, werden Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet. Dies ist insbesondere bei den folgenden Fallgruppen gegeben:
- Werbung, soweit sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben;
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten;
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs;
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten;
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts;
- Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten.
c) Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1a DS-GVO)
Soweit Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe von Daten an Dritte) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
d) Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DS-GVO)
Zudem unterliegen wir diversen rechtlichen Verpflichtungen. Die Verarbeitung kann in diesem Zusammenhang zur Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen (z. B. Handelsrecht, Steuergesetze, etc.) vorgenommen werden und geschieht ausschließlich auf Grundlage dieser Vorschriften.
4. Wer bekommt meine Daten?
Im Hinblick auf die Datenweitergabe ist zu beachten, dass Ihre Daten nur weitergeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Übermittlung bzw. Weitergabe befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
- Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Finanzamt, Aufsichtsbehörden, Gerichte etc.) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung bzw. zur Auftragsdurchführung.
- Unternehmen bzw. Rechtsanwaltskanzleien, an die zur Durchführung der Geschäftsbeziehung bzw. zur Auftragserfüllung personenbezogene Daten übermittelt werden.
- Von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) oder Dienstleister. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing und Anschriftenermittlung.
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie eine Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, werden personenbezogene Daten verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Kundenbeziehung bzw. für die Durchführung von Dienstleistungen bzw. zur Zweckerreichung erforderlich ist.
Darüber hinaus gelten verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach Handels- und Steuerrecht in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).
8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DS-GVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
10. Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Ihre Daten werden weder für Profiling noch Scoring verwendet.
Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. e) DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Legen Sie Widerspruch ein, werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es bestehen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung
In Einzelfällen werden Ihre personenbezogenen Daten zur Direktwerbung verarbeitet. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
S-GET Event & Service GmbH
Datenschutzbeauftragter
Sachsenallee 28
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Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier:
Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Haus- und Benutzungsordnung (HBO) erkennen die Nutzer und Besucher der Anlage die Geltung dieser Hausordnung des „Stadion Dresden“ an. Erfolgt die Nutzung eines aufgrund mit dem Betreiber der Anlage abgeschlossenen schriftlichen Vertrages, wird – vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen- die Einhaltung der Hausordnung zusätzlich bei Vertragsschluss garantiert. Vorstehend vertraglich genannte Nutzer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung Zutritt zu der Anlage erlangen, von der Haus- und Benutzungsordnung und ihrer Geltung in Kenntnis zu setzen und diese zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten.
§1 Gegenstand
1.Die Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG (SDPG) übt das Hausrecht im gesamten Stadiongelände, d.h. im Rudolf-Harbig-Stadion sowie umfriedete Nebengelände und Parkflächen (nachfolgend „Anlage“) aus.
2. Die HBO gilt für alle Personen, die sich, gleich aus welchem Grund, in der Anlage aufhalten.
3. Die SDPG ist berechtigt, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn ein Verstoß gegen die HBO droht oder vorliegt oder wenn das Hausrecht der SDPG in einer anderen Weise verletzt wird.
4. Die für die Anlage geltenden, insbesondere durch die Veranstalter getroffenen Regelungen und Bedingungen, sind ihrer jeweiligen Fassung ebenfalls verbindlich.
5. Die SDPG kann die Ausübung des Hausrechts auf Dritte übertragen. Zur Ausübung des Hausrechts berechtigt sind insbesondere die jeweiligen Veranstalter im Rahmen ihrer Veranstaltungen. Insoweit gilt diese HBO entsprechend.
§2 Geltungsbereich
1. Der räumliche Geltungsbereich dieser HBO umfasst die gesamte Anlage und deren Freiflächen. In nachstehendem Übersichtsplan ist der Geltungsbereich, unterschieden nach öffentlichem und nicht öffentlichem Bereich, hinterlegt.
2. Die HBO gilt für alle Personen zu jeder Zeit (24 Stunden täglich), sobald der räumliche Geltungsbereich (nachfolgend Anlage benannt) betreten wird.
3. Das Rudolf-Harbig-Stadion nicht öffentlich zugänglich; die Vorfahrt am Haupteingang zum Fanshop ist zur öffentlichen Nutzung gewidmet.
4. Veranstaltung ist jedes Fußballspiel sowie eine sonstige organisierte Veranstaltung in der Anlage des Rudolf-Harbig-Stadions.
§3 Rudolf-Harbig-Stadion und Freigeländebereich
1. Außerhalb der Öffnungszeiten sowie in Zeiten ohne Veranstaltung dürfen sich Personen im Rudolf-Harbig-Stadion nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der SDPG aufhalten. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 2 von 9
2. Während der Öffnungszeiten dürfen sich Besucher sowie Gäste von Veranstaltungen nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereichen aufhalten.
3. Die SDPG ist berechtig, von jedem, der entgegen den vorgenannten Regelungen das Stadion Dresden betritt, eine Nutzungsgebühr in Höhe von 50€ zu verlangen.
§4 Weisungen und Zuwiderhandlung
1. Den Anweisungen der SDPG und anderer zur Ausübung des Hausrechts befugter Personen (z.B. Veranstalter), sowie der im Zusammenhang damit eingesetzten Sicherheitsorgane (Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste, sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) ist in der Anlage unverzüglich Folge zu leisten.
2. Personen, die gegen die Hausordnung, insbesondere gegen § 5, 6, 7 verstoßen, können von der Anlage verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich den Anordnungen der SDPG bzw. der von ihr eingesetzten Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdiensten widersetzen. Ein sofortiges Hausverbot kann in jedem Fall ausgesprochen werden!
3. Zur Gewährleistung der Stadionsicherheit und/oder zu Zwecken der Gefahrenabwehr sowie der Strafverfolgung werden das Stadion und – teilweise auch- die Anlagen videoüberwacht. Entsprechende Aufnahmen bleiben unter Verschluss, dienen bei Eintritt von Straftaten oder Rechtsverletzungen als Beweismittel und werden den Ordnungs – und/oder Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus nutzen die Ordnungsund/Strafverfolgungsbehörden an Spiel-und/oder Veranstaltungstagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den insoweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. SächsPolG §37, StPO). Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videokamera aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Verantwortliche Stelle im Sinne von §6b Abs.2 des BDSG ist: Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co.KG, Lennéstr. 12, 01069 Dresden, Telefon: 0351-25088-100; .
§5 Allgemeine Eintrittsbedingungen bei Veranstaltungen
1. Zu den Veranstaltungen haben nur die Personen Zutritt, die von der SDPG bzw. dem jeweiligen Veranstalter zugelassen sind. Personen mit aktuell positivem Nachweis auf den COVID19- Virus, mit entsprechenden Infektionsanzeichen oder wissentlichem Kontakt zu Personen, bei welchen innerhalb der letzten 14 Tage COVID-19 positiv nachgewiesen wurde sowie bei zurückliegenden Besuchen in In- oder Ausländischen Risikogebieten, sind generell nicht berechtigt, das Stadiongelände gemäß § 2 zu betreten. Bei Veranstaltungen der Vereine dürfen sich nur diejenigen Personen in der Anlage aufhalten, die eine gültige Akkreditierung oder eine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Dies gilt insbesondere für Zutritt und Aufenthalt im Logen-, Business- sowie Sponsorenbereich.
2. Der Ticketkauf für eine Veranstaltung ist nur dann zulässig, insofern alle Punkte gemäß §5 Nr. 1 der Haus- und Benutzungsordnung, die allgemeinen Ticket-AGB’s und sonstige Bestimmungen des jeweiligen Veranstalters eingehalten werden. Die geltenden Bestimmungen werden dem Ticketkäufer rechtzeitig und in der jeweils gültigen Fassung rechtzeitig zur Verfügung gestellt und über die offiziellen Kommunikationskanäle des Veranstalters bekanntgegeben. Weiterhin verpflichtet sich der Ticketinhaber (z.B. für die Nachverfolgung von Infektionsketten) bei Aufforderung weitere Daten zu seiner Person und/oder seinen Begleitpersonen und deren kürzlichen Aufenthaltsorten (z.B. Risikogebiete nach RKI-Vorgaben) an den Veranstalter im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu übermitteln. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 3 von 9
3. Der Aufenthalt ist nur innerhalb der durch die Eintrittskarte oder die Akkreditierung bestimmten Gebäude, Gebäudeteile oder Zutrittsbereiche während der Öffnungszeiten gestattet. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten oder Ausweisen können diese durch die SDPG bzw. den jeweiligen Veranstalter oder deren Organe ersatzlos eingezogen werden.
4. Die Anzahl der Logenbesucher ist auf die Anzahl der dort vorhandenen Sitzplätze (+ 2 Arbeitskräfte) begrenzt.
5. Kinder im Alter bis zu 12 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zutritt.
6. Kinder benötigen grundsätzlich eine Eintrittskarte. Anderslautende Regelungen können den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter entnommen werden.
7. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Anlage gebracht werden. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen Inhalten oder Parolen ist verboten, ebenso das unerlaubte Nutzen der Anlage als politische Plattform.
8. Auf dem gesamten Stadiongelände sind die geltenden Hygienevorschriften verpflichtend umzusetzen. Das bedeutet insbesondere: - Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, auch in geschlossen Räumen. - Die Abstandregelungen und Markierungen an sämtlichen Kiosken und Verkaufsständen einzuhalten - Keine Gruppenbildungen mit Ausnahme im Tribünenbereich bzw. innerhalb der Infektionsgemeinschaft
9. Das Anfertigen von Foto-, Audio-, Video- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen zur kommerziellen Nutzung in der Anlage ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der SDPG bzw. des jeweiligen Veranstalters ist untersagt. Dies beinhaltet auch das Mitführen von Geräten, welche eine entsprechende Nutzung ermöglichen.
Jegliches Betreten des Spielfeldes / Rasenfläche ist strengstens untersagt! Ebenso das Be- und Übersteigen von Absperrungen!
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht in die Anlage mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, sowie die Mitnahme von Transparenten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
§6 Allgemeine Eintrittsbedingungen an veranstaltungsfreien Tagen
Der Zutritt zum Rudolf-Harbig-Stadion ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Das Rudolf-HarbigStadion darf daher nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem gültigen Akkreditierungsausweis zu den hierfür jeweils bestimmten Zeiten betreten werden. Der Besucher hat das Eintrittsticket zur Legitimationszwecken bei sich zu führen. Sämtliche Tickets und Akkreditierungen sind grundsätzlich nicht übertragbar. Der Zugang zum Fan-Shop ist gebührenfrei. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 4 von 9
§7 Eintrittskontrollen
1. Jede Person ist bei Betreten der Anlage verpflichtet, dem Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ihre Eintrittskarte oder den sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Nach Durchschreitung der Drehsperren bzw. sonstigen Eingangsterminals ist eine Zweitverwendung der Berechtigung ausgeschlossen. Während des Aufenthalts in der Anlage besteht die Vorzeige- und Aushändigungspflicht bei entsprechendem Verlangen des Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienstes oder von Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden. Eine Begründung des Vorzeigeverlangens ist nicht erforderlich. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Kontroll-, Sicherheits-oder Ordnungsdienstes oder von Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden der Anlage verwiesen, wenn sie dort angetroffen werden. Personen, denen durch die SDPG, den DFB, einen Veranstalter, NOFV, der DFL, der UEFA, der FIFA, und / oder durch gerichtliche Entscheidung Hausverbot für die Anlage erteilt wurde, werden der Anlage ohne Erstattung des Eintrittspreises verwiesen, auch wenn sie Eintrittsgebühren entrichtet haben. Eintrittskarten berechtigen ausschließlich zum Besuch der angegebenen Veranstaltung. Nach Verlassen der Anlage verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein eventueller Missbrauch führt zum Einzug des Tickets, zum sofortigen Verweis aus der Anlage und zieht ggf. gerichtliche Schritte nach sich. So genannter Schwarzhandel auf der Anlage ist untersagt und wird angezeigt.
2. Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise verdächtig sind, dass • gegen sie für Sport- oder sonstige Veranstaltungen ein örtlich- oder bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen worden ist, • sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, • sie gegen das Vermummungsverbot verstossen, • sie Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des § 5 Waffengesetzes oder • sonstige nach dieser Hausordnung verbotene Gegenstände (z.B. Pyrotechnik) mit sich führen, • sie gegen die geltenden Hygienevorschriften auf dem gesamten Stadiongelände, möglicherweise nach mehrmaligen Ermahnungen bewusst verstoßen, • sie in sonstiger Weise die Sicherheit in der Anlage gefährden, sind die Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienste und die Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden sowohl beim Eintritt als auch während des Aufenthalts in der Anlage berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung des Sachverhaltes Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände abzunehmen und sicherzustellen. Ebenfalls können Feststellungen zum Alkohol- oder Drogenkonsum getroffen werden. Zur Feststellung eines möglicherweise bestehenden Stadionverbotes wird die Identität durch Einsichtnahme in die Ausweispapiere überprüft. Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, verwirkt sein Recht auf Zutritt oder fortdauernder Aufenthalt. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 5 von 9 Abgenommene Gegenstände werden von den Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungskräften in den dafür vorgesehenen Depots verwahrt und dem berechtigten Besitzer nach Veranstaltungsende auf Verlangen wieder ausgehändigt. Dies gilt nicht für Gegenstände, deren Besitz eine strafbare Handlung darstellt, die den entsprechenden Behörden übergeben werden. Besucher, die in § 7 Ziffer 2 genannte Gegenstände nicht abgeben wollen, verwirken ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes ihr Recht auf Zutritt und Aufenthalt.
3. Besucher, die: offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, unter offensichtlichen Krankheitssymptomen leiden oder gemäß § 5 Abs. 1 und 2 wissentlich gegen diese verstoßen, Waffen oder ähnlich gefährliche Gegenstände mit sich führen, den Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder des Infektionsschutzgesetzes oder ähnlicher sicherheitsgefährdender Krankheiten rechtfertigen, werden der Anlage verwiesen.
4. Personen, denen der Zutritt oder der Aufenthalt in der Anlage nach § 7, Ziff 1 - 3 verweigert wird, verlieren ein eventuell bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie aller sonstigen Schadenersatzansprüche.
§8 Nutzung der Anlage
1. Die Anlage darf nur im Rahmen der Aktivitäten genutzt werden, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen mit Veranstaltern, Mietern und sonstigen Nutzern ergeben. Die Nutzung der Anlage beschränkt sich auf den im jeweiligen Vertrag bzw. der Reservierungsbestätigung festgelegten Personenkreis bzw. auf die festgelegte Personenanzahl und den dort angegebenen Nutzungszweck. Wird diese Personenanzahl – insbesondere bei Veranstaltungen – überschritten, ist die SDPG oder ein anderer Hausrechtsinhaber bzw. das von ihm eingesetzte Personal (Kontroll-, Sicherheits- und / oder Ordnungsdienste sowie Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) berechtigt, den überzähligen Personen den Zutritt zu verwehren.
3. Das Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen sowie auf den zum GGS gehörenden Parkflächen gestattet. Alle Auf- und Abgänge sowie Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
4. Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der SDPG, der Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste und der Polizei und anderer Ordnungsbehörden andere, ggf. auch in anderen Blöcken gelegene Plätze, als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt, einzunehmen.
5. Die Verwendung von Telekommunikationshardware, -leitungen, -anschlussdosen etc. ist nur nach vorheriger Absprache mit der SDPG gegen das von diesem festgelegten Entgelt gestattet.
§9 Öffnungszeiten
1. Die Anlage darf nur während der Öffnungszeiten betreten werden und ist spätestens am Ende dieser Zeit unverzüglich zu verlassen. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 6 von 9
2. Die für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche der Anlage an veranstaltungsfreien Tagen werden von der SDPG festgelegt und durch entsprechende Markierungen/Hinweise kenntlich gemacht.
3. Die der Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche der Anlage an Veranstaltungstagen werden vom jeweiligen Veranstalter festgelegt.
4. Die SDPG behält sich vor, die Anlage oder Teile der Anlage zum Zwecke von WartungsReparatur- oder sonstiger Ereignisse vorübergehend zu schließen. Gegenüber den vertraglichen Nutzern der Anlage gelten an dieser Stelle insoweit die vertraglichen Regelungen. Das Betreten der Anlage oder Teile der Anlage während dieser Zeit ist untersagt.
§10 Aufenthaltsbereich, Räume
1. IM GESAMTEN GEBÄUDE GILT EIN GENERELLES RAUCHVERBOT.
2. Besucher dürfen sich nur im Rahmen von § 8 bzw. der Festlegung nach § 9 Nr. 2 bzw. Nr. 3 in der Anlage aufhalten. Geschlossene Räume mit Ausnahme der zugänglichen Toiletten dürfen Besucher nur im Rahmen ihrer jeweiligen Eintrittsberechtigung betreten.
3. Bei Führungen ist den Anweisungen der dafür verantwortlichen Person bzw. des Stadionführers Folge zu leisten.
§11 Sauberkeit
Alle Nutzer und Besucher der Anlage sind verpflichtet, die Anlage und Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden und ggfs. umgehend an die SDPG schriftlich anzuzeigen. In die Toiletten-/ Spülanlagen und Ausgussbecken dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden. Abfälle sind in den jeweiligen dafür vorgesehenen Container oder Müllbehältnissen zu entsorgen.
§12 Werbung und Dekoration
1. Werbemaßnahmen gleich welcher Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind in der Anlage grundsätzlich untersagt. Werbemaßnahmen sind auch solche Maßnahmen, die nicht gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts erfolgen, sondern – aus welchen Gründen auch immer – der Bewerbung eines Unternehmens oder einer Marke dienen und deshalb insbesondere gegen verbandsrechtliche Werberichtlinien verstoßen können. Die SDPG oder der Kontroll-, Sicherheits- und / oder Ordnungsdienste können Werbemaßnahmen unterbinden und gegebenenfalls verwendetes Werbematerial sicherstellen.
2. Das Verteilen von Flugzettel, Werbematerial, Zeitschriften und ähnlichem in der gesamten Anlage und den Umgriffsflächen ist, ungeachtet der sonstigen behördlichen Vorschriften, ausschließlich nach Bewilligung des Veranstalters, bzw. an Nicht-Veranstaltungstagen durch die SDPG, gestattet.
3. Dekorationen und sonstige Gegenstände, die im Rahmen von Veranstaltungen zulässigerweise angebracht wurden, sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Das Einschlagen von Nägeln, Haken usw. sowie das Bekleben und Bemalen von Böden, Wänden, Decken und Mobiliar sind grundsätzlich untersagt. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 7 von 9
§13 Verkauf von Waren, Speisen und Getränken
Das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art , das Verteilen von Drucksachen oder die Durchführung von Sammlungen sowie das Aufstellen von Buden, Ständen und dgl. in der Anlage ist strikt untersagt, es sei denn, eine vertragliche Berechtigung und ggf. eine erforderliche öffentlichrechtliche Genehmigung liegt vor. Die Bewirtung von Nutzern und Besuchern ist – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung mit der SDPG oder dem Veranstalter– ausschließlich über den von der SDPG eingesetzten Dienstleister gestattet.
§14 Haftung
Die Haftung der SDPG und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bzw. der Veranstalter, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf bei Anerkennung der HBO vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet die SDPG bzw. der Veranstalter nicht. Die SDPG bzw. der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Besucher, Nutzer, deren Beauftragte oder sonstige Dritte verursacht werden. Die SDPG bzw. der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dieser auf schuldhaftem Verhalten ihres Personals beruht. Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
§15 Fundstücke
Die Fundstücke sind bei der SDPG oder dem zuständigen Sicherheitsdienst abzugeben.
§16 Abstellflächen
Die Rasen- und Grünflächen, Gänge und sonstige Verkehrsräume dürfen nicht für Abstellzwecke verwendet werden.
§17 Fluchtwege und Fluchttüren
Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.
§18 Befahren der Anlage
Grundsätzlich ist jeder Fahrverkehr in der Anlage zu vermeiden. Insbesondere die Promenade ist keine Fahrstraße.
1. Während den Veranstaltungen ist der Fahrverkehr auf den für die Besucher des GGS vorgesehenen Verkehrswegen nur in Ausnahmefällen zum Be- und Entladen gestattet. Eine schriftliche Genehmigung kann nur die SDPG erteilen. Ausgenommen davon sind PolizeiSanitäts- und Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz / Bereitschaft.
2. Eine Einfahrtsgenehmigung in den Sicherheitsbereich der Arena an veranstaltungsfreien Tagen kann nur die SDPG, an Veranstaltungstagen nur der Veranstalter erteilen. Die Einfahrtsgenehmigung ist dem Sicherheitsdienst unaufgefordert vorzuzeigen und im abgestellten Fahrzeug deutlich sichtbar abzulegen. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 8 von 9
3. Das Befahren von Sport- Grün- und Rasenflächen ist verboten, es sei denn, es besteht eine schriftliche Ausnahmegenehmigung oder Gefahr in Verzug.
4. Das Abstellen und Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten bzw. zugewiesenen Parkflächen gestattet. Auf Straßen und Wegen in der Anlage gilt Parkverbot.
5. Verkehrswidrig und nicht berechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Festlegungen haben den Entzug der Einfahrtsgenehmigung zur Folge. Im Wiederholungsfall wird gegen den Fahrzeugführer /-halter Hausverbot erteilt bzw. Anzeige erstattet.
7. Die SDPG und die Veranstalter behalten sich Sonderregelungen vor.
§19 Park- und Stellplatznutzung
Bei Nutzung aller ausgewiesenen Stellplätze und sonstiger Fahrzeugstellflächen verpflichten sich die Nutzer zur Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Bestimmungen:
1. Verunreinigungen durch Öl, Benzin, Batteriesäure oder sonstiger Stoffe sind zu vermeiden und ggf. an die SDPG zu melden. Die Kosten für eine ggf. notwendige Entfernung / Entsorgung, werden vom Verursacher getragen.
2. Die Nutzung der Parkflächen hat unter dem Gebot größtmöglicher Rücksichtnahme zu erfolgen.
3. Es dürfen nur zugelassene, betriebsbereite und angemeldete Fahrzeuge abgestellt werden. Boote, Campinganhänger etc. dürfen nicht abgestellt werden.
4. Ein Nächtigen bzw. Campieren in den Fahrzeugen ist strikt untersagt.
5. Es ist insbesondere verboten, in Durchfahrten und auf Fahrzeugstellflächen: - offenes Feuer oder Licht zu machen, - feuergefährliche, brennbare oder umweltschädliche Gegenstände / Stoffe wie Benzin, Öl, Lacke, Altreifen, Batterien, Betriebsstoffbehälter etc. zu lagern, abzulassen, um- oder abzufüllen, - den Motor länger als zur An- oder Abfahrt laufen zu lassen, - im Bereich der Fahrzeugstellplätze, Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen durchzuführen - Fahrzeuge zu waschen, - elektrische Geräte zu betreiben.
§20 Schlussbestimmung
1. Mieter und Veranstalter haben mit dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand unberechtigt über die genutzten Bereiche Zutritt zum nichtöffentlichen Anlagengelände verschafft. Türen und Tore zu öffentlichen Bereichen sind grundsätzlich geschlossen zu halten und bei Verlassen des Geländes auf Verschluss zu prüfen. (ausgenommen Be-und Entladearbeiten) Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG • Lennéstraße 12 • 01069 Dresden T 0351.25088-100 • F 0351.25088-150 • M Haus- und Benutzerordnung Rudolf-Harbig-Stadion Stand: September 2020 Seite 9 von 9
2. Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung durch die SDPG in Kraft.
3. Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen in Vollzug dieser HBO sind, soweit dem andere rechtliche Grundlagen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen.
4. Diese HBO kann von der SDPG jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft. Stadion Dresden Projektgesellschaft mbH & Co. KG